Jahresbericht 2019 der Professur Anthroposophisch erweiterte Medizin
Jahresbericht 2018 Klassischen Homöopathie
Jahresbericht 2018 der Professur Anthroposophisch erweiterte Medizin
IKOM
Forschung am Paracelsus-Spital
30.03.2017
Die Forschungsabteilung des Paracelsus-Spital Richterswil (PSR) ist der Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin von Prof. Wolf am IKIM zugeordnet. Dr. Kloter stellt die verschiedenen Forschungsprojekte im Bulletin des PSR "natürlich kompetent" Nr. 31 vor.
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J. Buess
Artikel in der Berner Zeitung zu Misteltherapie
27.06.2016
Die Misteltherapie gehört zu den am häufigsten angewandten Verfahren in der komplementärmedizinischen Krebstherapie. Schulmedizinische Behandlungen will das Verfahren aber nicht ersetzen, sondern erweitern.
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gfs.bern
sdk
Komplementärmedizin soll anderen Fachrichtungen gleichgestellt werden
Bern, 29.03.2016
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung soll weiterhin komplementär-medizinische Leistungen übernehmen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) will die Komplementärmedizin den anderen medizinischen Fachrichtungen gleichstellen und schickt die entsprechenden Verordnungsanpassungen in die Anhörung.
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säz
IKOM
20 Jahre Komplementärmedizin an der Universität Bern
16.11.2015/19.01.2016
1995 wurde an der Uni Bern das Institut für Komplementärmedizin IKOM aufgrund eines Regierungsratsbeschlusses errichtet (damals noch «Kollegiale Instanz für Komplementärmedizin»). Am Donnerstag, 21. Januar, findet zum 20-jährigen Jubiläum ein öffentliches Symposium statt. Martin Frei, Dozent für Homöopathie am IKOM und einer der Referenten am Symposium, erzählt im Interview mit «uniaktuell» von der bewegten Geschichte der Komplementärmedizin an der Uni Bern und warum er glaubt, dass die konventionelle Medizin und die Komplementärmedizin von einander profitieren.
In der Schweizerischen Zeitschrift für Ganzheitsmedizin erschien ebenfalls zu diesem Thema ein «Expertengespräch» in Form von Interviews mit den vier Dozierenden. Mehr lesen
sdk
Die Chinesische Forscherin Tu Youyou (84) erhält den Nobelpreis für Physiologie und Medizin 2015
05.10.2015
Seit Bekanntgabe durch das Nobelpreiskommitee berichten Medien weltweit über die historische Bedeutung dieser Auszeichnung. Frau Tu erforschte bereits in den 60er und 70er Jahren alte Chinesische Heilkräuter auf Ihre Wirksamkeit in der Behandlung der Malaria. Aus der Artemisia annua (Einjähriger Beifuss, Qing Hao 青蒿) gelang es ihr den Pflanzenstoff Artemisin zu extrahieren, einer Substanz, die sich gegen die Plasmodien richtet. Artemisin ist gegenwärtig einer der wichtigsten Bestandteile von Antimalaria-Medikamenten. Bereits 2011 wurde sie für ihr Lebenswerk mit dem Lasker/DeBakey Clinical Medical Research Award, dem Mini-Nobelpreis der Medizin, ausgezeichnet.
Auch wenn der Nobelpreis keine Auszeichnung der Traditionellen Chinesischen Medizin darstellt, so weist die Forschung von Frau Tu auf die Vielzahl bisher unentdeckter pharmakologischer Extrakte der Chinesischen Arzneimittel hin.
Ein ausführlicher Bericht über die klinische Forschung von Frau Tu ist in einem frei zugänglichen, in Nature Medicine veröffentlichtem Kommentar nachzulesen (Nature Medicine 2011, Vol. 17 (10) xix-xxii).
Die Abteilung für TCM/Akupunktur gratuliert Frau Tu Youyou zu dieser Auszeichnung.
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sdk
Berücksichtigung der Komplementärmedizin
Bern, 13.05.2015
Sechs Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin läuft die Umsetzung auf verschiedenen Ebenen. Zu diesem Schluss kommt ein vom Parlament in Auftrag gegebener Zwischenbericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat.
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sdk
Neue Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin
30.10.2014
Die Universität Bern errichtet mit Partnern eine ausserordentliche Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin.
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sdk
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Bern, 02.05.2014
Die Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie sollen grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Dabei sollen umstrittene Leistungen gezielt daraufhin überprüft werden, ob sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Mit diesem Vorgehen möchte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einem Verfassungsauftrag nachkommen.
P.S. Die Leistungen der Neuraltherapie (lokal/segmental) werden bereits seit 2011 definitiv von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
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